Fondsübereinkommen
Durch das Fondsübereinkommen von 1971 wurde der Internationale Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden geschaffen. Mit der Änderung von 1992 wurden insbesondere die Haftungshöchstgrenzen auf ca. DM 300 Mio. erhöht. Bis zu dieser Summe tritt der Fonds für Ölverschmutzungsschäden ein, sofern eine Haftung des Schiffseigentümers ausnahmsweise nicht besteht oder die Schäden den Höchstbetrag der Schiffseigentümerhaftung nach dem Ölhaftungsübereinkommen übersteigen. Der Fonds wird durch Beiträge der Mineralölwirtschaft finanziert. Das Fondsübereinkommen ist das staatliche Gegenstück zu CRISTAL.